Berufsunfähigkeit

 
Berufsunfähigkeit, 
was ist das?

Einfach erklärt
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Berufsunfähigkeit


Unter Berufsunfähigkeit ist ganz grundsätzlich eine längerfristige Beeinträchtigung durch Krankheit, Unfall oder Invalidität zu verstehen, den bisherigen Beruf auszuüben.


Damit allein ist es allerdings nicht getan. Es kommt vielmehr ganz konkret darauf an, wie der Begriff der Berufsunfähigkeit im Versicherungsvertrag bzw. den Versicherungsbedingungen definiert ist.

 

Das Gesetz regelt in § 172 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dass  

 

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

 

Davon ausgehend haben die Versicherer allerdings ihre eigenen Definitionen. Es kommt damit auf den Wortlaut der Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen an.


So haben beispielsweise einige Versicherer die Definition "auf Dauer", während andere einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder gar einen Zeitraum von drei Jahren als prognostizierten Zeitraum einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit voraussetzen.


Teilweise haben die Versicherer auch eine Pflegebedürftigkeit als mögliche Ursache einer Berufsunfähigkeit aufgenommen.


Oder die Versicherer definieren ganz konkret, dass der Versicherungsnehmer seine bisherige beruflicheTätigkeit zu mehr als 50 % nicht mehr ausüben kann.


Ausgehend von den jeweiligen vertraglichen Regelungen ist dann zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit vorliegen.


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Selbstständige Berufsunfähig Berufsunfähigkeit

Sonderfall Selbstständige


Besonderheiten bestehen bei mitarbeitenden Betriebsinhabern und Selbstständigen.


Diese haben darüber hinaus darzulegen, dass ihnen auch eine Umorganisation des Betriebes nicht möglich und nicht zumutbar ist.


Hintergrund dieses Gedankens ist, dass der Selbstständige grundsätzlich die Art und den Umfang seiner Tätigkeiten selbst bestimmen kann und ihm ein Direktionsrecht zusteht, mit dem er bisher von ihm ausgeübte Tätigkeiten auf seine Angestellten übertragen kann.

 

Bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit liegt damit hier zumeist erst vor, wenn er auch nach Ausnutzung dieser Freiräume seine bisherige konkrete Tätigkeit nicht mehr in dem vereinbarten Grad fortsetzen kann.


Die Beurteilung der Zumutbarkeit verlangt eine Gesamtbetrachtung der dem Betriebsinhaber nach einer betrieblich sinnvollen Umorganisation trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen noch verbleibenden Tätigkeitsfelder.


Die Ausübung dieser neuen Tätigkeit muss dabei seiner Stellung als Betriebsinhaber noch angemessen sein, seine bisherige Lebensstellung muss gewahrt werden.


Daran kann es etwa dann mangeln, wenn eine besondere Qualifizierung vorliegt und der Betrieb eng an der Person des Betriebsinhabers hängt.


Gefordert werden darf ferner auch kein erheblicher Kapitalaufwand / keine erheblichen finanziellen Einbußen.

 

Checkliste

 

1. Wie war der Betrieb bisher organisiert?

2. Ist eine Betriebsumorganisation möglich und zumutbar?


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