Gerade in der Unfallversicherung sind die Fristen entscheidend, binnen derer man seine Invalidität ärztlich festgestellt und den Anspruch beim Versicherer geltend gemacht haben muss.
Die älteren Verträge haben hier zumeist recht kurze Fristen von 12 oder 15 Monaten, neuere Verträge sind hier zumeist deutlich kundenfreundlicher.
Entscheidend ist ein Blick in die jeweils geltenden Versicherungsbedingungen: die dort genannten Fristen sind in jedem Fall zwingend einzuhalten, anderenfalls droht ein Verlust des Anspruches allein aufgrund eines Fristversäumnisses!
Auch wenn sich die genannten Fristen zunächst recht lang anhören: Weil ein auf bestimmte Dauer angelegter Gesundheitsschaden Anspruchsvoraussetzung ist und sich anfänglich hierüber oft nur schwierig Prognosen abgeben lassen, vergehen diese Fristen in der Praxis schnell oder geraten über den langen Zeitraum in Vergessenheit.
Deshalb ist es wichtig, den Versicherer so früh wie möglich von dem Unfallereignis in Kenntnis zu setzen. Dann obliegt es dem Versicherer, den Versicherungsnehmer eindeutig und unmissverständlich über die geltenden Fristen aufzuklären. Versäumt der Versicherer dies, führt ein späteres Fristversäumnis auch nicht zum Verlust des Anspruches!
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Stefan L
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