Von einem Übernahmeverschulden spricht man, wenn der Arzt eine medizinische Behandlung durchführt, für die er nicht oder nicht ausreichend qualifiziert ist, etwa aufgrund fehlender Ausbildung oder fehlender Spezialisierung. Es liegt auch dann vor, wenn der Arzt an seine fachlichen Grenzen stößt, er es aber unterlässt, an einen fachlich versierten Arzt weiter zu überweisen oder einen solchen hinzuzuziehen. Es kann auch darin liegen, dass das Krankenhaus nicht über die bei der Behandlung erforderliche personelle oder apparative Ausstattung verfügt. Lediglich im Bereich der Notfallmedizin gelten, bedingt durch den zeitlichen Druck der Notfallsituation, Ausnahmen.
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