Diagnosefehler


Der Diagnosefehler

Was darunter zu verstehen ist
Diagnosefehler Arztfehler Ärztepfusch Kunstfehler

Der Diagnosefehler



Der Diagnosefehler ist vom Befunderhebungsfehler zu un­ter­­scheiden. Beim Diagnosefehler wird dem Arzt vorge­worfen, die erhobenen Befunde nicht oder nicht richtig gedeutet zu haben.

 

Die Unterscheidung zwischen einem Diagnose- und einem Befunderhebungsfehler ist indes wichtig, denn beim Befunderhebungsfehler kommt, wie dargestellt, dem Pa­tienten zumeist eine Beweislastumkehr zugute. Das Gesetz sieht dies bei einem Diagnosefehler so nicht vor, was die Durchsetzung der Rechte schwieriger macht, da der Patient hier in der Beweispflicht bleibt. Der Patient muss bei einem Diagnosefehler beweisen, dass der Fehler ursächlich für die eingetretenen Schäden war.


Referenzen Chantal N. Lehmann Rechtsanwältin


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MT Zimmermann

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