Der Diagnosefehler ist vom Befunderhebungsfehler zu unterscheiden. Beim Diagnosefehler wird dem Arzt vorgeworfen, die erhobenen Befunde nicht oder nicht richtig gedeutet zu haben.
Die Unterscheidung zwischen einem Diagnose- und einem Befunderhebungsfehler ist indes wichtig, denn beim Befunderhebungsfehler kommt, wie dargestellt, dem Patienten zumeist eine Beweislastumkehr zugute. Das Gesetz sieht dies bei einem Diagnosefehler so nicht vor, was die Durchsetzung der Rechte schwieriger macht, da der Patient hier in der Beweispflicht bleibt. Der Patient muss bei einem Diagnosefehler beweisen, dass der Fehler ursächlich für die eingetretenen Schäden war.
"2013 das erste Mal Kontakt gehabt, war ein langwidriger Verlauf des Rechtstreits. Frau RAin Lehmann hatte alles im Griff. Seitdem war ich auch mit kleineren Fällen bei Ihr in guten Händen. Kann ich nur empfehlen, macht ein super Job und es geht bei Ihr nicht nur ums Geld."
MT Zimmermann
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