Hat der Versicherer eine Leistung anerkannt, kommt er nur über das sog. Nachprüfungsverfahren wieder aus seiner Leistungspflicht heraus.
Deshalb überprüft der Versicherer von Zeit zu Zeit, ob die Leistungsvoraussetzungen auch weiterhin noch vorliegen.
Die allermeisten Versicherungsbedingungen sehen die Möglichkeit einer Nachprüfung einmal jährlich vor.
Üblicherweise wird dem Versicherungsnehmer zunächst ein Fragebogen zugesandt, dieser Fragebogen ist dann ausgefüllt und unterschrieben, zumeist auch mit geforderten Anlagen, an den Versicherer zurückzusenden.
Der Versicherer will etwa wissen, ob sich der gesundheitliche Zustand verbessert hat und hierzu aktuelle Arztberichte oder Arztbriefe übersandt bekommen.
Der Versicherer fragt zudem, ob der Versicherte zwischenzeitlich eine berufliche Tätigkeit aufgenommen hat und wenn dies der Fall, fordert er die Vorlage des Arbeitsvertrages und / oder eine Tätigkeitsbeschreibung unter Angabe der regelmäßigen Arbeitszeit.
Zumeist will der Versicherer auch Einkommensnachweise zur Höhe des erzielten Einkommens sehen.
Selbst wenn sich im Nachprüfungsverfahren tatsächlich ergeben sollte, dass eine Leistungspflicht für den Versicherer nicht mehr besteht, kann der Versicherer in den allermeisten Fällen nicht sofort seine Leistungen einstellen.
Die meisten Versicherungsbedingungen sehen nämlich vor, dass die Versicherung die BU-Rente ab der Erklärung über die Leistungseinstellung noch drei weitere Monate zahlen muss.
Sie befinden sich im Nachprüfungsverfahren? Der Versicherer hat das Nachprüfungsverfahren abgeschlossen und meint, er müsste künftig nicht mehr zahlen?
Ich helfe Ihnen weiter!