Auslandskrankenversicherung


Krankenversicherung im Ausland 

weil Krankheiten keine Grenzen kennen
Auslandskrankenversicherung AXA HanseMerkur Allianz

Auslands-

krankenversicherung


Sie sind als gesetzlicher Versicherter für längere Zeit etwa beruflich oder als Au-Pair im Ausland und haben dafür eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen?


Die Versicherung will nun für eine medizinische Behandlung gar nicht zahlen oder diese nicht zu 100 % tragen?


Lassen Sie hier nicht vorschnell locker. Ich schaue in Ihre Versicherungsbedingungen und sage Ihnen, worauf Sie einen Anspruch haben. Gemeinsam setzen wir Ihre Rechte gegenüber dem Versicherer durch!

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Auslandsreisekrankenversicherung Reiserücktrittsversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung


Bei Ihnen steht ein Urlaub an und Sie fragen sich, ob Sie gegen eine Erkrankung während der Reise oder eine Verletzung am Urlaubsort finanziell abgesichert sind?


Sie haben bereits eine Reise unternommen und sind währenddessen erkrankt oder haben einen Unfall mit Verletzungen erlitten?


Eine Auslandsreisekrankenversicherung bietet Schutz vor Behandlungskosten im Ausland und kann darüber hinaus eine Reihe von Zusatzleistungen wie Übernachtungskosten und Transport- und Überführungskosten abdecken, wenn dem Versicherten im Urlaub etwas zustößt.


Die mögliche Absicherung ist dabei vielfältig, es kommt auf die vereinbarten Versicherungsbedingungen an.


Um beurteilen zu können, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, müssen einzelne vertragliche Bestimmung ggf. im Wege der Auslegung beurteilt werden.


Hierzu ist es hilfreich, den Auslegungsmaßstab zu kennen (wie versteht ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die betreffende Klausel) und gibt es Rechtsprechung, die den geltend gemachten Anspruch des Versicherungsnehmers stützt?


Ich berate Sie gern zu den rechtlichen Voraussetzung Ihres ganz speziellen Falles! Und wenn nötig, setze ich Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durch!

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Reiserücktrittsversicherung Reisegepäckversicherung

Reiseversicherungen


Sie konnten eine Reise aufgrund einer akuten Erkrankung nicht antreten und wollen nun den Reisepreis von Ihrer Reiserücktrittsversicherung erstattet bekommen?


Oder die Erkrankung Ihres Kindes oder Ihres Partners hat zum Ausfall der Reise geführt? Oder eine zwischenzeitlich eingetretene Arbeitslosigkeit hält Sie vom Antritt der Reise ab?


Haben Sie eine Reiserücktrittsversicherung? Dann lohnt sich ein Blick in die Bedingungen, denn hier sind alle Voraussetzungen niedergeschrieben, unter denen Sie ein Anspruch auf Ersatz der Reisekosten haben.


Ging Ihr Gepäck auf der Reise verloren oder wurde es beschädigt? Haben Sie eine Reisegepäckversicherung?


Auch hier verraten die Bedingungen, wann ein Anspruch auf Ersatz besteht.


Viele der Bedingungen in den Reiseversicherungen sind allerdings  auslegungsbedürftig. Hier ist danach zu fragen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Bedingungen versteht.


Oft ist es unverzichtbar, die entsprechende Rechtsprechung der Gerichte zu kennen. Sprechen Sie mich an, ich berate und unterstütze Sie gern.

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Referenzen Chantal N. Lehmann Rechtsanwältin


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