Unfall und nun?
Die private Unfallversicherung
Sie hatten einen Unfall und leiden gesundheitlich, vielleicht sogar dauerhaft, unter den Folgen?
Wer einen Unfall erlitten hat, denkt früher oder später zumeist darüber nach, ob die Folgen des Unfalles versichert sind.
Viele Versicherungsnehmer verfügen dabei über eine klassische Unfallversicherung, oft vergessen wird, dass eine Unfallversicherung sich auch verstecken kann und sich zum Beispiel bei so mancher Kreditkarte als Zusatzleistung findet.
In den meisten Verträgen finden sich neben der reinen Invaliditätsleistung auch interessante Zusatzleistungen wie die Übernahme von Kosten kosmetischer Operationen, Leistungen bei einem Bruch, Zahnersatz, Krankentagegeld oder eine Todesfallleistung.
Ein Blick in die Bedingungen ist deshalb immer lohnenswert, auch wenn der Verletzte davon ausgeht, wieder vollständig zu genesen.
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Der Unfall in der privaten Unfallversicherung
In der privaten Unfallversicherung liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Ganz klassisch ist dabei ein Sturz oder ein Schlag, fraglich sind Unfälle oft im Rahmen von Sportverletzungen, bei alltäglichen Verrichtungen und bei Eigenbewegungen.
Die meisten Versicherungsbedingungen beinhalten darüber hinaus eine sog. Kraftanstrengungsklausel. Danach liegt ein Unfall zumeist auch dann vor, wenn die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt bzw. Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden.
Hierdurch muss es zu einer Invalidität gekommen sein. Eine Invalidität im Sinne der privaten Unfallversicherung liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird.
Geht der Versicherer vom Vorliegen einer Invalidität aus, wird er in aller Regel einen Gutachter mit der Frage beauftragen, wie sich der Grad der Invalidität darstellt.
Dies ist deshalb wichtig, weil sich die Versicherungsleistung nach der im Vertrag enthaltenen Gliedertaxe richtet.
Diese gibt in Abhängigkeit zur erlittenen Verletzung vor, welchen prozentualen Anspruch der Verletzte aufgrund seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen von der gesamten vereinbarten Versicherungssumme hat.
Ist im Vertrag eine Progression vereinbart, erhöht sich die Versicherungsleistung entsprechend.
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"Frau Lehmann hat bei einer Versicherungsangelegenheit mit einer Unfallversicherung sehr gute Arbeit für uns geleistet. Fachliche Kompetenz, eine angenehme Zusammenarbeit und schnelle Reaktionen bei Fragen. Wir können Sie sehr empfehlen und arbeiten jederzeit wieder gerne mit ihr zusammen."
Stefan L
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