Einbruch / Hausratversicherung


 Einbruch / Hausratversicherung

Auf die Hausratversicherung kommt es an!
Einbruch Wohnungseinbruch

Schlimm genug, wenn bei Ihnen eingebrochen wurde


Sie sind Opfer eines Wohnungseinbruchs geworden?


Ich weiß, jetzt leidet vor allem die Psyche.


Wer verkraften muss, dass sich Fremde Zutritt zur Wohnung verschafft haben, im persönlichsten Lebensraum gewildert haben, der hat nicht die Kraft, sich nun auch noch langwierig mit seiner Versicherung herumzuschlagen.


Und genau hier setze ich an: Ich übernehme die Korrespondenz mit Ihrer Versicherung, damit Sie zur Ruhe kommen und sich um das Wesentliche kümmern können.


Weil es oft schnell gehen muss, Sie Geld für eine Ersatzunterkunft oder Neuanschaffungen benötigen, setze ich im ersten Schritt alles daran, Ihnen zunächst eine angemessene Vorschusszahlung zu verschaffen. Damit Sie erst einmal etwas Durchatmen können.


Parallel trete ich in die Verhandlungen mit der Versicherung ein, damit der Schadenfall zeitnah reguliert wird.

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Was bei einem Wohnungseinbruch versichert ist


Oft werde ich nach einem Wohnungseinbruch gefragt, was denn über die Hausratversicherung eigentlich versichert ist.


Deshalb möchte ich Ihnen hier einen groben Überblick geben.


Mit welcher Leistung Sie rechnen können, ergibt sich dabei aus den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsvertrages und aus dem Versicherungsschein.


Nehmen Sie sich diese Unterlagen also auf jeden Fall zur Hand!


Bei einem Einbruch ersetzt die Hausratversicherung


  • gestohlenen Gegenstände
  • zumeist Schäden an Türen und Fenstern, die durch gewaltsames Eindringen in die Wohnung verursacht wurden
  • falls die Wohnung zwischenzeitlich aufgrund Instandsetzungsreparaturen nicht bewohnbar ist, zahlt die Versicherung ebenso die Übernachtungskosten im Hotel für eine bestimmten vertraglich vereinbarte Zeitspanne
  • für Gegenstände, die durch Beschädigung in ihrem Wert gemindert wurden, jedoch noch voll funktionsfähig sind, erhält der Geschädigte eine Wertminderung


Bei den meisten Versicherungen besteht bei Wertgegenständen eine Entschädigungsobergrenze von 15 bis 25 Prozent der Versicherungssumme. Liegt die Versicherungssumme beispielsweise bei 100.000 Euro, so wird im Schadensfall ein Wert von maximal 25.000 Euro ersetzt.


Bargeld wird bis zu einer bestimmten Obergrenze ersetzt, diese liegt meistens zwischen 1.000,00 € und 2.000,00 €.


Zusätzlich ist es möglich, auch Fahrräder gegen Diebstahl zu versichern.


Wichtig:


Es kommt auf die Versicherungssumme an. Deshalb sollten besonders wertvolle Gegenstände, wie Kunst oder Schmuck besonders versichert werden.


Es gibt Probleme im Rahmen der Regulierung? Die Hausratversicherung zahlt nicht oder viel zu wenig?


Ich helfe Ihnen!

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Referenzen Chantal N. Lehmann Rechtsanwältin


"Super Gute Erfahrung mit Frau Lehmann gemacht. Ablauf sehr professionell, mir wurde immer sehr geholfen und ich habe immer ein gutes Gefühl. Sehr zu empfehlen!!! Vielen Lieben Dank für alles."


Ma-Rio D.

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