Entscheidungen und Vergleiche aus der Kanzlei


 Entscheidungen und Vergleiche

 ein aktueller Überblick über wesentliche Gerichtsentscheidungen und Vergleiche aus der Kanzlei 
Krankentagegeld, Krankentagegeldversicherung, Herabsetzung Krankentagegeld, Urteil LG Berlin, HUK-COBURG


Herabsetzung von Krankentagegeld


Das LG Berlin hat in dem von mir geführten Rechtsstreit eine Klausel der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG zur Herabsetzung der Tagessatzhöhe in der Krankentagegeldversicherung aufgrund einer unangemessenen Benachteiligung des Versicherungsnehmers als unwirksam erachtet. Damit konnte der Versicherer die Tagessatzhöhe nicht herabsetzen, es verbleibt bei der vormals vereinbarten Tagessatzhöhe.

 

LG Berlin, Urteil vom 31.03.2023, Az.: 7 O 43/22


Dem Urteil ging ein Streit zwischen einem Versicherungsnehmer und der HUK-COBURG-Krankenversicherung voraus. Der Kläger war mehrfach erkrankt und hatte zuletzt erhebliche finanzielle Einbußen zu verzeichnen. Daraufhin erklärte der Krankentagegeldversicherer mit einem Verweis auf § 4 AVB KT (gültig für ab dem 21.12.2012 geschlossene Verträge), dass er den vormals versicherten Tagessatz der Krankentagegeldversicherung aufgrund des gesunkenen Nettoeinkommens des Versicherten von 150 € / Tag auf 10 € / Tag herabsetzt. Der Kläger begehrte Feststellung, dass diese Herabsetzung unwirksam sei.


Das Landgericht Berlin hat nun entschieden, dass die streitgegenständliche Klausel den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteilige und deshalb unwirksam sei.


Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sahen in § 4 (4) AVB KT vor, dass der Versicherer bei einem Absinken des Nettoeinkommens in einem Zeitraum von 12 Monaten unter die Höhe des im Vertrag festgelegten Betrages das Krankentagegeld herabsetzen kann.


Eine Erhöhung war dem gegenübergestellt allerdings nach § 4 (5.1) AVB KT nur um höchstens 10 % innerhalb eines Jahres möglich.


Das Gericht gab dem Kläger recht und stellte fest, dass die Klausel zur Herabsetzung den Kläger in unangemessener Weise benachteilige und deshalb nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam sei. Im Falle des Klägers würde eine 10 % jährliche Erhöhung dazu führen, dass es knapp 30 Jahre dauern würde, bis er wieder bei einem Tagessatz von 150 € / Tag angekommen wäre. Für den Versicherungsnehmer stelle dies eine faktische Entwertung des Versicherungsschutzes und damit eine ganz erhebliche Beeinträchtigung dar. Die Folge sei die Unwirksamkeit der Bedingung. Die HUK-COBURG-Krankenversicherung war nach dem Urteil damit nicht berechtigt, die Tagessatzhöhe herabzusetzen.


Das Urteil ist rechtskräftig.


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Schmerzensgeld, Vergleich, Verkehrsunfall, Fachanwalt, Potsdam


50.000,00 € Schmerzensgeld nach Handverletzung bei einem Verkehrsunfall


Meine Mandantin (76 Jahre) hat bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall eine komplizierte Fraktur des Handmittelknochens erlitten, in dessen Folge sie auch noch Monate nach dem Unfall über Bewegungseinschränkungen klagt. Eine OP war erforderlich, es bildete sich eine Arthrose. Neben dem Schadensersatzanspruch konnten wir uns mit dem KFZ-Haftpflichtversicherer der Gegenseite außergerichtlich auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 € einigen.

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Schmerzensgeld, Vergleich, Arzthaftung, Fachanwalt, Potsdam


90.000,00 € nach nicht erkanntem Herzinfarkt - Behandlungsfehler mit Todesfolge


Aufgrund eines nicht erkannten Herzinfarktes, der zum Tod einer 50-Jährigen führte, leistete der Berufshaftpflichtversicherer des Krankenhauses insgesamt 90.000,00 € Schadensersatz- und Schmerzensgeld an den hinterbliebenen Ehemann und seinen Sohn.

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Schmerzensgeld, Vergleich, Arzthaftung, OP, Bandscheibe, Fachanwalt, Potsdam


15.000,00 € Schmerzensgeld nach verpfuschter Bandscheiben-OP


Aufgrund von anhaltenden Rückenschmerzen wurde meine Mandantin an der Bandscheiben operiert. Nach der Operation stellte sich heraus, dass der Operateur die falsche Bandscheibe operiert hatte. Es erfolgte eine weitere OP. Für die Zeit der verzögerten Genesung, des Verdienstausfalls sowie die Schmerzen aufgrund der erforderlichen weiteren Eingriffs einigten wir uns auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 €.

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Einbruch, Wohnungseinbruch, Stehlgutliste, Versicherungsrecht, Fachanwalt, Potsdam


Knapp 20.000,00 € Versicherungsleistung nach Wohnungseinbruch


Mein Mandant wurde Opfer eines Wohnungseinbruchs, versäumte es allerdings, unverzüglich eine Stehlgutliste bei der Polizei vorzulegen. Sein Hausratversicherer wandte ein, seine Leistungspflicht würde deshalb aufgrund einer erheblichen Obliegenheitsverletzung entfallen. Wir konnten uns mit dem Versicherer schlussendlich auf die vollständige Schadenregulierung einigen.

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Berufsunfähigkeit, Anerkennung der BU infolge Long Covid, Post Covid, Post Vac, Nürnberger, Allianz, Alte Leipziger, Fachanwalt, Potsdam


Anerkennung Berufsunfähigkeit aufgrund Long COVID / Post COVID (Post Vac Syndrom)


Nach einer COVID-19-Erkrankung litt mein Mandant an erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Bis zuletzt konnte medizinisch nicht geklärt werden, ob eine Post COVID oder Long COVID Erkrankung vorlag, möglich war aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs zu einer Impfung auch ein Post Vac Syndrom. Trotz unklarer Diagnose konnte gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgreich ein Leistungsanspruch durchgesetzt werden. Der Mandant bekam rückwirkende Berufsunfähigkeitsrente, Beitragserstattung (etwa 45.000,00 €) sowie BU-Leistung und Beitragsfreistellung für die Zukunft anerkannt. 

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Brustkrebs, Behandlungsfehler, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Fachanwalt, Potsdam


25.000,00 Schadensersatz und Schmerzensgeld nach nicht erkanntem und anschließend falsch behandeltem Brustkrebs


Trotz Mammographie und einem laut Sachverständigem zu diesem Zeitpunkt bereits sichtbarem Mammakarzinom verkannte der Radiologe die Diagnose Brustkrebs. Die Folge war ein verzögerter Behandlungsbeginn. Es wurde eine Chemotherapie und Amputation der Brust erforderlich, die bei rechtzeitiger und korrekter Behandlung aller Wahrscheinlichkeit nach vermeidbar gewesen wären.

Es konnte eine Einigung über 25.000,00 € Schadensersatz und Schmerzensgeld mit dem Berufshaftpflichtversicherer des Arztes erzielt werden.

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Wohnungsbrand, Haftpflichtversicherung, Fachanwalt, Potsdam


Vollständiges Leistungsanerkenntnis nach Wohnungsbrand (ca. 45.000,00 € Schaden)


Meine Mandantin wandte sich nach einem Wohnungsbrand an mich, nachdem ihre Haftpflichtversicherung auch Monate nach der Zerstörung der Wohnung immer noch keine Zahlung geleistet hatte. Es konnte innerhalb von 2 Wochen ein vollständiges Leistungsanerkenntnis erreicht werden. Der Versicherer leistete etwa 45.000,00 € an meine Mandantin. 

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Berufsunfähigkeit, Burnout, Burn-Out, Depression, Fachanwalt, Potsdam


Vollständiges Leistungsanerkenntnis bei Berufsunfähigkeit aufgrund Burnout


Mein Mandant leidet an einem Burnout mit depressiver Episode. Sein Berufsunfähigkeitsversicherer lehnte eine Leistungspflicht ab. Ich konnte außergerichtlich ein vollständiges Leistungsanerkenntnis erwirken. Meinem Mandanten wurden rückwirkend die vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrenten sowie die zu viel gezahlten Beiträge erstattet. Er erhält künftige Renten sowie Beitragsbefreiung.

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