Sturmschäden / Hagelschäden


 Sturmschäden und Hagelschäden

Wann und was die Wohngebäudeversicherung leistet
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Was bedeuten eigentlich Sturm und Hagel?


Ob Herbststürme, saisonale oder regionale Unwetterlagen mit Hagel, in den letzten Jahren ist die Anzahl der Sturm- und Hagelschäden in Deutschland rasant angestiegen.


Ob Schäden an Haus, Hof, Grundstück oder Auto, schnell stellt sich die Frage, welche Versicherung für Sturmschäden eintrittspflichtig ist und was sie überhaupt reguliert.


Dafür ist zunächst zu klären, welche Versicherung in Anspruch genommen werden soll und was ein Sturm bzw. Hagel versicherungsrechtlich überhaupt ist. 


Schäden am Haus und Grundstück fallen in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. Für Schäden am KFZ ist an die Kaskoversicherung zu denken, wobei sich dieser Abschnitt mit den Schäden am, im und rund ums Haus beschäftigt.


Die allermeisten Gebäudeversicherungen verstehen unter einem Sturm eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 km/Stunde).


Dabei hat der Versicherungsnehmer den Beweis dafür zu erbringen, dass am Versicherungsort mindestens eine Windstärke von 8 Beaufort vorlag.


Dieser Beweis kann dann schwierig zu führen sein, wenn nur ganz vereinzelt erhebliche Stürme aufgetreten sind. Zumeist kann der Nachweis allerdings über offizielle Wetterdaten oder unter Zuhilfenahme von Medienberichten gut geführt werden. Kommt es hierüber aber zum Streit mit der Versicherung, kann auch an die Einholung eines Wettergutachten beim Deutschen Wetterdienst nachgedacht werden.


Unter Hagel wird ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern verstanden. Als Hagel werden Eiskörner mit einem Durchmesser von mehr als 0,5 Zentimetern definiert, ist der Durchmesser geringer, spricht man von Graupel. Für den Nachweis von Hagel gelten dieselben Bedingungen wie für den Nachweis eines Sturmereignisses.


Sie sind sich unsicher, ob der bei Ihnen eingetreten Schaden versichert ist? Die Versicherung macht Probleme im Rahmen der Regulierung oder lehnt eine Regulierung gleich vollständig ab? Rufen Sie mich an!



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Auf die Versicherungsbedingungen kommt es an


Was in Ihrem ganz besonderen Fall versichert ist, ergibt sich aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Ganz allgemein sehen die meisten Gebäudeversicherungen die Regulierung nachfolgender Positionen vor:


  • den am Gebäude entstandenen Schaden, den ein Sturm oder Hagel verursacht, wenn er direkt auf ein Gebäude trifft, zum Beispiel abgedeckte Dächer, durch einen Baumsturz verursachte Schäden am Dach oder Mauerwerk
  • Schäden durch herumfliegende Gegenstände
  • Folgeschäden, wenn etwa ein Baum eine Fensterscheibe eindrückt und dadurch Wasser ins Gebäude gelangt oder Hagel das Dach zerstört und dadurch Niederschlag eindringt
  • Schadenminderungskosten, also Kosten, die aufgewendet werden, um den Schaden möglichst klein zu halten; hierunter fallen zum Beispiel Maßnahmen zum vorläufigen Abdichten von Dächern oder die Sicherung von Bäumen.
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten (zum Beispiel für einsturzgefährdete Gebäudeteile oder umgestürzte Bäume), Bewegungskosten (etwa für das Versetzen von Gegenständen, die verhindern, dass Räumgerät an den konkreten Einsatzort gelangen kann) und Schutzkosten.
  • Mietausfall bei vermieteten Gebäuden


Da eine Vielzahl unterschiedlicher Versicherungsbedingungen existieren, ist es auf jeden Fall erforderlich, eine Prüfung anhand Ihres Vertrages vorzunehmen.


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Referenzen Chantal N. Lehmann Rechtsanwältin


"Frau Lehmann berät und unterstützt mich seit vielen Jahren sehr erfolgreich in den unterschiedlichsten Fällen, insbesondere im Versicherungsrecht."


Stephanie Möller

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