Stehlgutliste


 Die Stehlgutliste

was das ist, wozu sie dient und wie man sie fertigt
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Die Stehlgutliste


Damit die Polizei und auch die Hausratversicherung abschätzen können, welche Dinge bei einem Einbruch entwendet wurden, ist vom Betroffenen eine sogenannte Stehlgutliste zu fertigen.


Diese Liste sollte so detailliert wie möglich sein und alles beinhalten, was gestohlen wurde, denn die Versicherer nehmen diese Aufstellung oft als Grundlage für ihre Schadenregulierung.


Was nicht auf der Liste steht und nachgemeldet wird, wirft im Nachgang immer Fragen auf. Die Versicherung neigt dann oft dazu, an der Richtigkeit der Liste zu zweifeln.


Lassen Sie Widersprüche und Zweifel deshalb gar nicht erst aufkommen und investieren Sie Zeit in die Erstellung der Stehlgutliste.


Stimmt die Liste der Hausratversicherung nicht mit der Liste in der polizeilichen Ermittlungsakte überein, etwa weil dem Versicherten nach der Übergabe an die Polizei immer mehr Dinge einfallen und er die Liste gegenüber der Versicherung erweitert, wird der Versicherer sehr genau hinschauen und womöglich Probleme bei der Regulierung bereiten, die vermeidbar gewesen wären.


Deshalb gilt, lassen Sie sich mit der Fertigung der Stehlgutliste lieber ein paar Tage Zeit. Sprechen Sie mit den übrigen Familienmitgliedern oder Mitbewohnern und geben Sie die Liste erst ab, nachdem Ihnen wirklich nichts mehr einfällt.


Und wenn Ihnen im Nachgang dann doch noch etwas in den Sinn kommt, denken Sie daran nicht nur der Versicherung die Ergänzung mitzuteilen, reichen Sie diese auch unbedingt bei der Polizei nach.


Wichtig: Auch wenn der Begriff Stehlgutliste dem Wortlaut nach nur gestohlene Gegenstände erfasst, tragen Sie dort auch beschädigte oder zerstörte Gegenstände als solche gekennzeichnet ein. Dies ist nicht nur für die Ermittlungsbehörden relevant, weil auch Vandalismus bzw. eine Sachbeschädigung strafbar sind. Die allermeisten Versicherungsverträge kommen auch für mutwillige Zerstörungen bei einem Wohnungseinbruch auf.


Versetzen Sie die Polizei und den Versicherer mit der Liste in die Lage, den finanziellen Schadenumfang bewerten zu können.


Die Liste sollte nicht nur mitteilen, dass ein "Fernseher" gestohlen wurde, sondern das entwendete Gerät sollte nach Möglichkeit ganz genau beschrieben werden (Marke, Modell, Anschaffungsjahr, Anschaffungspreis usw.).


Liegen Ihnen Fotos oder Videos vor, geben Sie auch diese der Polizei und der Hausratversicherung. Gerade bei ganz besonderen Dingen, wie etwa seltene oder kostbare Uhren und Schmuck, sind Fotos und Echtheitszertifikate nicht nur ein guter Ermittlungsansatz für die Kriminalpolizei. Die Versicherung kann eine wirtschaftliche Bewertung dann viel genauer vornehmen und unrechtmäßigen Kürzungen wird so vorgebeugt.


Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung der Stehlgutliste? Eine Stehlgutliste zum Download steht für Sie im Folgenden bereit.


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Referenzen Chantal N. Lehmann Rechtsanwältin


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