Brand zu Weihnachten


 Brandschäden zu Weihnachten

und wie Sie sich nach einem Feuer in Haus oder Wohnung verhalten sollten
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Alle Jahre wieder


Weihnachten steht vor der Tür und dies ist die Zeit, in der jedes Jahr immer wieder vermehrt Wohnungs- und Hausbrände zu verzeichnen sind.


Ob heruntergebrannte Kerzen am Adventskranz oder heißer Wachs, der den Weihnachtsbaum in Flammen setzt - oft sind die Folgen solcher Ereignisse verheerend.


Dabei ist nicht selten Leib und Leben der Beteiligten in Gefahr, oft führen derartige Brände zu erheblichen Zerstörungen bis hin zur Unbewohnbarkeit von Haus oder Wohnung.


Und selbst wenn der Brand schnell gelöscht werden kann, auch die Rauch- und Rußentwicklung kann schnell das gesamte Zuhause erfassen und so zu erheblichen Schäden führen.


Jetzt ist Ihre Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung gefragt. Erfahren Sie im Folgenden, wie Sie sich im Nachgang zu einem Wohnungsbrand verhalten sollten und was nun üblicherweise auf Sie zukommt.


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Sich nach einem Wohnungsbrand richtig gegenüber der Polizei verhalten


Sind die Flammen nach einem Brand gelöscht, fangen sofort die Ermittlungen zur Brandursache durch die Polizei bzw. Kriminalpolizei, womöglich auch LKA oder BKA, an.


Dabei wird der Tatort genau untersucht, Spuren werden gesichert, Opfer und Zeugen befragt.


Bereits hier gilt es, erste Fehler zu vermeiden. Sind Sie Opfer eines Wohnungsbrandes geworden, stehen Sie vermutlich zunächst unter Schock. Klar denken kann in dieser Situation kaum jemand, weshalb ich davon abrate, den ermittelnden Beamten gleich Rede und Antwort zu stehen.


Werden Sie als Zeuge vernommen, müssen Sie sich zur Sache nur äußern, wenn Sie sich oder nahe Angehörige mit Ihrer Aussage nicht selbst belasten würden. Anderenfalls steht es Ihnen zu, mit einem Verweis auf Ihr Zeugnisverweigerungsrecht zu schweigen.


Werden Sie als Beschuldigter vernommen, etwa, weil man Ihnen vorwirft, den Brand grob fahrlässig oder gar vorsätzlich selbst gelegt zu haben, steht es Ihnen in jedem Fall zu, eine Aussage zu verweigern.


Von diesem Recht sollten Sie auch unbedingt Gebrauch machen und spätestens jetzt ernsthaft erwägen, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.


Nicht nur aus strafrechtlicher Sicht ist entscheidend, wie die Ermittlungen zu Ende gehen, denn auch Ihr Hausratversicherer oder die Wohngebäudeversicherung nehmen Einsicht in die Ermittlungsakte.


Für die Versicherungen ist dabei entscheidend, was zum Brand geführt hat.


Wenn die Ermittlungsbehörden zu dem Ergebnis kommen, dass der Brand vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurde, werden die Versicherungen dies zum Anlass nehmen, eine Versicherungsleistung zu versagen oder zumindest erheblich zu kürzen.


Denn die allermeisten Versicherungsbedingungen sehen für den Fall der vorsätzlichen Herbeiführung einen Haftungsausschluss vor, zumeist gilt dies auch im Falle der grob fahrlässigen Verursachung.


Es ist damit auch versicherungsrechtlich entscheidend, wie das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen, mit dem die Ermittlungen abschließen, aussieht.


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Die Schadenaufstellung und eigene Dokumentation


Die Polizei wird selbst Fotos vom Schaden fertigen und der Ermittlungsakte beifügen. Trotzdem bietet es sich unbedingt an, selbst Fotos und Videos vom Brandschaden zu machen.


Dabei sollten die Fotos und Videos vor allem Details zeigen, also etwa den Inhalt von Schränken und Schubladen, damit anhand dieser Beweise eine konkrete Aufstellung des Schadenumfangs erstellt werden kann.


In aller Regel wird der Versicherer, sobald ihm der Schadenfall gemeldet wurde, kurzfristig einen Sachverständigen zu Begutachtung schicken.


Ich erlebe es aber leider häufig, dass die dem Gutachten enthaltene Schadenaufstellung viel zu knapp und oft oberflächlich ausfällt.


Denken Sie daran, der Gutachter wird von der Versicherung beauftragt und bezahlt. Er soll zwar neutral Feststellungen zum Schadenhergang und zum Schadenumfang treffen, er steht aber im Lager der Versicherung!


Bevor also mit ersten Aufräumarbeiten losgelegt wird, sollte unbedingt eine umfassende Dokumentation erfolgen!


Diese kann dann sowohl der Polizei zur Ermittlungsakte gereicht werden, als auch der Versicherung.


Sie haben Fragen oder sind sich unsicher, wie Sie sich richtig verhalten? Sie möchten, dass ich Sie anwaltlich unterstütze oder für Sie aktiv werde?



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Die Versicherung in der Schadenregulierung


Wie bereits erwähnt, wird sowohl die Hausratversicherung als auch die Wohngebäudeversicherung eigene Recherchen zur Brandursache und zur Höhe des Schadens anstellen.


Zunächst wird der Versicherer sich die Ermittlungsakte der Polizei oder Staatsanwaltschaft kommen lassen. Dabei will die Versicherung vor allem wissen, ob eine Brandursache ermittelt werden konnte und ob Ihnen ein Vorwurf gemacht werden kann, der zum Ausschluss der Versicherungsleistung führt (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).


Daneben wird in aller Regel kurzfristig ein eigener Sachverständiger zum Ort des Geschehens geschickt. Auch er soll herausfinden, ob es Anhaltspunkte zur Brandursache gibt und eine erste Schätzung zur Schadenshöhe abgeben.


Geht der Versicherer davon aus, dass eine Leistungspflicht nicht besteht, weil Sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben sollen, wird er eine Regulierung ablehnen.


Ergeben sich keine Anhaltspunkt für eine solche Vermutung, wird der Versicherer ein oder zwei Angebote von Sanierungsunternehmen einholen und in die Regulierung eintreten.


In den Kostenvoranschlägen sind Kosten für die Entsorgung, Einlagerung, Instandsetzung usw. enthalten. Hinzugerechnet werden muss dann, welche Gegenstände beschädigt oder zerstört wurden und zu ersetzen sind.


Hier beginnt der Austausch mit dem Versicherer. Zunächst sollte unbedingt ein Blick in den Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen geworfen werden. Denn hieraus ergibt sich, welche Versicherungsleistung Ihnen zusteht.


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Was die Versicherungen bei einem Wohnungsbrand zahlen


Welche Versicherungsleistungen Ihnen nach einem Wohnungs- oder Hausbrand zustehen, ergibt sich aus dem Versicherungsschein (der Versicherungspolice) und den Versicherungsbedingungen.


Dabei finden sich zumeist viele verschiedene Positionen, etwa Aufräumkosten, Instandsetzungskosten, Unterbringungskosten, Sicherungskosten usw.


Machen Sie sich schlau, um mit dem Versicherer auf Augenhöhe zu verhandeln und am Ende kein böses Erwachen zu erleben. So sollten Sie etwa bei einer Ersatzunterbringung unbedingt im Auge behalten, welche Höchstgrenzen Ihnen nach dem Vertrag zustehen.


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Weil es schnell gehen muss


Mir ist völlig klar, wenn Haus oder Wohnung beschädigt oder zerstört sind, Hab und Gut weg ist, ist dringend finanzielle Unterstützung Ihrer Versicherungen gefragt.


Deshalb verliere ich keine Zeit und steige sofort in den Austausch mit Ihrem Versicherer ein.


Erstes Ziel ist dabei, Ihnen einen angemessenen Vorschuss zu verschaffen, damit erste Dinge neu angeschafft werden können oder Sie die Kosten einer Ersatzwohnung oder eines Hotels begleichen können.


Sprechen Sie mit mir deshalb so frühzeitig wie möglich!


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Was die Statistik über Brandschäden zu Weihnachten sagt


Die jährliche Statistik der Versicherer zeigt, dass im Dezember die Zahl der Brandschäden um 40 - 50 % zunimmt.


In absoluten Zahlen verzeichnet der Monat Dezember damit je nach Erhebungsjahr etwa 8.000 - 14.000 mehr Brände in Wohnungen und Häusern als in den anderen Monaten.


Referenzen Chantal N. Lehmann Rechtsanwältin


"Frau Lehmann berät und unterstützt mich seit vielen Jahren sehr erfolgreich in den unterschiedlichsten Fällen, insbesondere im Versicherungsrecht."


Stephanie Möller

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