D&O-Versicherung

 
D&O-Versicherung

 was sie leistet und für wen
D&O-Versicherung, Fachanwalt, Versicherungsrecht, Potsdam, Berlin, Brandenburg

Die D&O-Versicherung


Der Begriff D&O-Versicherung stammt aus den USA und ist eine Abkürzung für Director´s and Officer´s Liability Insurance.


Die D&O-Versicherung ist eine besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung) für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen in Unternehmen, also zum Beispiel für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte.


Die D&O sichert diese Unternehmensentscheider gegen Haftungsansprüche ab:


Wenn ein Manager eine seiner Pflichten verletzt und für den entstandenen Schaden haftbar gemacht wird, zahlt die D&O-Versicherung im Falle eines versicherten Schadens den Schadenersatz.


Sie schützt dabei sowohl gegen die Forderungen von Kunden, Aktionären und anderen Anteilseignern als auch gegen die Ansprüche durch das eigene Unternehmen.


Darüber hinaus übernimmt die D&O-Versicherung die Kosten für die Abwehr der geltend gemachten Ansprüche (Abwehrdeckung).


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