Dread Disease

 
Dread Disease, 
was ist das?

Einfach erklärt
Dread Disease Anwalt Fachanwalt Potsdam

Dread Disease


Sie haben eine Absicherung gegen schwere Krankheiten, aber der Versicherer will nicht zahlen?


Die Dread-Disease-Versicherung wird auch als Schwere-Krankheiten-Vorsorge bezeichnet.


Dabei findet sich bei den Versicherungen eine Vielzahl unterschiedlicher Bedingungen, weshalb kaum allgemeine Angaben zur Versicherung gemacht werden können.


Eines steht jedoch immer im Mittelpunkt, die Absicherung gegen schwere Erkrankungen wie zumeist Multiple Sklerose, Parkinson, Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall oder die Folgen schwerer Unfälle, oft allerdings nur bei bestimmten Schweregraden oder bestimmten, schweren Formen.


Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung geht es hier nicht um die Absicherung der Arbeitskraft und auch nicht um eine monatliche Rentenzahlung.


Nach den Versicherungsbedingungen schuldet der Versicherer beim Vorliegen einer vertraglich vereinbarten Diagnose eine vertraglich festgeschriebene Einmalzahlung.


Möglich ist auch, dass der Versicherungsschutz um einen Todesfall-, Erwerbsunfähigkeits-, Pflege- oder Berufsunfähigkeitsschutz erweitert ist.


Gern besprechen wir, ob Ihnen Leistungen aus Ihrer Dread-Disease-Versicherung zustehen und wie wir diese Ansprüche durchsetzen!

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Schwere-Krankheiten-

Vorsorge in der Praxis


Gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung gestaltet sich die Leistungsprüfung des Versicherers meistens etwas einfacher, weil es eben nur darauf ankommt, ob eine bestimmte Erkrankung vorliegt und vom Versicherungsumfang erfasst ist.


Die Erkrankung muss aber im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht dazu führen, dass die berufliche Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann.


Probleme ergeben sich häufig bei der gestellten Diagnose, weil der Versicherer erst leistet, wenn ein bestimmter Schweregrad erreicht ist.


Zum Beispiel, wenn der Versicherungsvertrag nur ganz bestimmte Krebserkrankungen in bestimmten Stadien erfasst. Dann ist häufig eine Auslegung oder ein Sachverständiger erforderlich, der Auskunft darüber gibt, ob die vorliegende Erkrankung unter den Versicherungsschutz fällt.


Ähnlich wie in der Berufsunfähigkeitsversicherung können sich ferner Probleme ergeben, wenn die bei Antragsstellung gestellten Gesundheitsfragen nicht korrekt beantwortet wurden.


Sie haben Fragen? Ich berate Sie gern und erläutere Ihnen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie wir diese durchsetzen!

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Referenzen Chantal N. Lehmann Rechtsanwältin


"2013 das erste Mal Kontakt gehabt, war ein langwidriger Verlauf des Rechtstreits. Frau RAin Lehmann hatte alles im Griff. Seitdem war ich auch mit kleineren Fällen bei Ihr in guten Händen. Kann ich nur empfehlen, macht ein super Job und es geht bei Ihr nicht nur ums Geld."


MT Zimmermann

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